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Infos für Bauwerber

Bauabgabe

Gemäß § 15 des Steiermärkischen Baugesetzes wird anlässlich der Erteilung der Baubewilligung eine Bauabgabe vorgeschrieben. Bei der Berechnung dieser Bauabgabe wird die Bruttogeschossfläche herangezogen. Zudem wird in zwei Kategorien unterschieden. Hinweis: Bisher vorgeschriebene Aufschließungsbeiträge bei der Vorschreibung der Bauabgabe sind anzurechnen.

Kategorie A: Neu-, Zu- und Umbauten

  • Erdgeschoss: 11,40€ pro m²
  • Übrige Geschosse: jeweils die Hälfte (pro m²)


Kategorie B: Neu-, Zu- und Umbauten von Betriebsobjekten für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung sowie für Geschossflächen, die nicht dem Wohnzweck dienen.

  • Geschoßflächen: 25% der Bauabgabe (pro m²)


Wohnbauförderung

Im Zuge der Baufertigstellung bzw. der Benützungsbewilligung wird automatisch 50% der Bauabgabe als Wohnbauförderung an den jeweiligen Bauwerber bzw. der jeweiligen Bauwerberin ausbezahlt. Für diese Auszahlung ist kein Antrag notwendig und erfolgt automatisch. Weitere Förderungsmöglichkeiten für Solaranlagen, Photovoltaikanlagen sowie Zentralheizungsanlagen (Hackgut, Pellets, Stückholz) finden Sie hier.


Bauverhandlungen

Die Kosten für Bauverhandlungen können nicht pauschal mitgeteilt werden, da diese von mehreren Faktoren abhängig ist (z.B. Dauer der Bauverhandlung, Gutachten, Unterlagen usw.).


Wasseranschlussgebühr

  • Erdgeschoss: 3,11€ pro m² (excl. MwSt.)
  • Übrige Geschosse: 3,11€ pro m² (excl. MwSt.)
  • Kellergeschoss: 1,56€ pro m² (excl. MwSt.)
  • Dachgeschoss: 1,56€ pro m² (excl. MwSt.)


Kanalanschlussgebühr

  • Erdgeschoss: 11,30€ pro m² (excl. MwSt.)
  • Übrige Geschosse: 11,30€ pro m² (excl. MwSt.)
  • Kellergeschoss: 5,65€ pro m² (excl. MwSt.)
  • Dachgeschoss: 5,65€ pro m² (excl. MwSt.)


Zuständige Mitarbeiter:

Silke Kreis
Abt: Bauamt

Tel: 03571/ 2204 410
silke.kreis@poelstal.gv.at

Marion Hochfellner
Abt: Buchhaltung (Gebühren)

Tel: 03571/ 2204 403
marion.hochfellner@poelstal.gv.at