Förderungen der Marktgemeinde Pölstal die der Gemeinderat beschlossen hat:
Soziales/Jugend
Förderungsart
Betrag
Voraussetzungen
Mobilitätszuschuss für Studierende
150€
Allen Studierenden bis zum erreichen des 30. Lebensjahres wird pro Semester ein Mobilitätszuschuss in der Höhe von 150€ ausbezahlt. Die genauen Voraussetzungen sind am Formular zu finden.
Geburt eines Kindes
40€
Kein Antrag notwendig! Förderung wird in Form von Gutscheinen ausbezahlt. Diese Gutscheine können bei den örtlichen Gewerbebetrieben und Selbst-vermarktungsbetrieben in der Marktgemeinde Pölstal eingelöst werden.
Kinderförderung Kanalbenützung
20m³
Ab dem 2. Kind und für jedes weitere Kind Rückersatz von € 77,00 (= 20 m³) bis zum vollendeten 17. Lebensjahr, (Beantragung zwischen Oktober und 31.Dezember des laufenden Jahres bei der Marktgemeinde).
Schulstartgeld
100€
Schulstartgeld für den erstmaligen Besuch der ersten Klasse Volksschule in der Marktgemeinde Pölstal. (Antrag über Volksschule bei Schulbeginn)
Pendlerbeihilfe
3€/km
Tagespendler ab 5 km, die mindestens 3x pro Woche pendeln. Für die Förderung wird die einfache Wegstrecke herangezogen. (Beantragung ist rückwirkend nur für das vergangene Vorjahr möglich)
Pendlerbeihilfe
100€
Wochenpendler (Beantragung ist rückwirkend nur für das vergangene Vorjahr möglich)
Weihnachtsgabe Ausgleichszulagen Bezieher/Innen
50€
Zulage wird in Form von Gutscheinen ausbezahlt. Diese Gutscheine können bei den örtlichen Gewerbebetrieben und Selbst-vermarktungsbetrieben in der Marktgemeinde Pölstal eingelöst werden. (Ausgleichszulagenbescheid).
Fahrsicherheits-Kurs
100€
Absolvierung des Fahrsicherheitstrainings im Zuge der PKW-Mehrphasenausbildung (bis zum 24. Lebensjahr)
Bildung
Förderungsart
Betrag
Voraussetzungen
Schulveranstaltungen und ECDL (Computerführerschein) bis zur 9. Schulstufe
35€
Schulveranstaltungen und Exkursionen ab 2 Tagen und Absolvierung des ECDL (Vorlage einer Bestätigung der jeweiligen Schule)
Lehrlingsförderung für ortsansässige Betriebe
200€
je absolviertem Berufsschuljahr (kein Antrag notwendig)!
Bau
Förderungsart
Betrag
Voraussetzungen
Solaranlage
30€/m2 (max. 500€)
Bauliches Ansuchen und Bestätigung der ausführenden Firma müssen beim Marktgemeindeamt vorliegen.
Photovoltaik
100€/kWp (max. 500€)
Bauliches Ansuchen und Bestätigung der ausführenden Firma müssen beim Marktgemeindeamt vorliegen.
Zentralheizungsanlagen mit Hackgut, Pellets, Stückholz
350€
Förderung nur bei Gewährung der Landesförderung. Bauliches Ansuchen und Bestätigung der ausführenden Firma müssen der Marktgemeinde vorliegen.
Wohnbauförderung
50% der Bauabgabe
Auszahlung nach Baufertigstellung/Benützungsbewilligung automatisch ohne Antrag.
Landwirtschaft
Förderungsart
Betrag
Voraussetzungen
Besamungszuschuss
20€/Tier/Jahr
Alle weiblichen Rinder ab 16 Monate, Vorlage einer AMA Tierliste und De-Minimis-Antrag zwischen 1.1. und 31.1. (Fallfrist)!
Hochdruckgüllefässer, Bergtransporter mit Miststreuer/Güllefass
15€/MR-Stunde
Späteste Beantragung 31.1. des Folgejahres.
Gülle- Verschlauchung
0,50€/m3
Späteste Beantragung 31.1. des Folgejahres mit bezahlter Rechnung.
Hofübernahme
750€
Antragstellung spätestens ein Jahr nach Hofübernahme, mit Vorlage Mehrfachantrag AMA, lautend auf den neuen Besitzer.
Wegförderung
40%
40% sämtlicher Leistung mit bezahlter Firmenrechnung, kein Asphalt, für öffentliche Interessentenwege und Hofzufahrten mit Hauptwohnsitz (nur bei Gräderaktion).