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Wahlen

Allgemeine Wahlinformationen!

Unten stehende Links führen Sie zu den Seiten des Innenministerium und zum Land Steiermark. Hier können Informationen zum allgemeinen Wahlrecht, Wahlberechtigungen, Wahlergebnisse, Wahlauschreibungen und Wahlveröffentlichungen abgefragt werden.

Innenministerium

Land Steiermark

EU Wahlen

Hier finden Sie Informationen über zukünftige EU Wahlergebnisse in der Marktgemeinde Pölstal!

Informationen des BMI betreffend EU Wahlen!

Allgemeines

Der Nationalrat besteht aus 183 Mitgliedern, die nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes gewählt werden. Die Wahl ist von der Bundesregierung durch Verordnung im Bundesgesetzblatt auszuschreiben. Die Verordnung hat den Wahltag zu enthalten, der von der Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates auf einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag festzusetzen ist. Die Verordnung hat weiters den Tag zu bestimmen, der als Stichtag gilt.Die Verordnung der Bundesregierung über die Wahlausschreibung ist auch in allen Gemeinden durch öffentlichen Anschlag bekanntzumachen.

Wahlberechtigt sind alle Männer und Frauen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.

Informationen zur Nationalratswahl auf der Homepage des BM.I:

Informationen zur Nationalratswahl auf der Homepage des Landes:

Wahlsprengel

1St. Oswald8763 St. Oswald, St. Oswald 2 (Vereinsraum) 
2Möderbrugg8763 Möderbrugg, Im Dorf 2 (Bürgerservice) 
3Bretstein8763 Bretstein, Bretstein 10 (Volksschule) 
4Oberzeiring8762 Oberzeiring, Mitterweg 1 (ehem. Gemeindeamt) 
5St. Johann am Tauern8765 St. Johann am Tauern Sonnseite 138 (Ehem. Gemeindeamt)

Wählen mit Wahlkarte

Link zu wahlkartenantrag.at

Wahlberechtigte, die voraussichtlich am Wahltag verhindert sein werden, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben, etwa wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Aufenthalts im Ausland, haben Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte.

Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte für die Ausübung des Wahlrechts haben ferner Personen, denen der Besuch des zuständigen Wahllokals am Wahltag infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit, sei es aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen, und sie die Möglichkeit der Stimmabgabe vor einer besonderen Wahlbehörde in Anspruch nehmen wollen.

Eine Wahlkarte darf nur über Antrag ausgestellt werden.
Wo kann die Wahlkarte beantragt werden ? 

Die Ausstellung der Wahlkarte ist bei der Gemeinde, von der der Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde, beginnend mit dem Tag der Wahlausschreibung schriftlich oder mündlich unter Angabe des Grundes gemäß Abs. 1 zu beantragen. Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig.

Der Antrag muss spätestens am vierten Tag vor dem Wahltag bei der zuständigen Behörde einlangen. Mündlich kann der Antrag bis spätestens am zweiten Tag vor dem Wahltag, 12.00 Uhr, gestellt werden. Ebenfalls bis zum letztgenannten Zeitpunkt kann ein Antrag schriftlich gestellt werden, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist. Im Ausland kann die Ausstellung und Ausfolgung der Wahlkarte auch im Weg einer österreichischen Vertretungsbehörde beantragt werden.

Beim mündlich gestellten Antrag ist die Identität, sofern der Antragsteller nicht amtsbekannt ist, durch ein Dokument glaubhaft zu machen. Beim schriftlich gestellten Antrag kann die Identität, sofern der Antragsteller nicht amtsbekannt ist oder der Antrag im Fall einer elektronischen Einbringung nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, auch auf andere Weise, insbesondere durch Angabe der Passnummer, durch Vorlage der Ablichtung eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde glaubhaft gemacht werden. Die Gemeinde ist ermächtigt, die Passnummer im Weg einer Passbehörde und Lichtbildausweise oder andere Urkunden im Weg der für die Ausstellung dieser Dokumente zuständigen Behörde zu überprüfen.

Der Antrag um den Besuch durch eine besondere Wahlbehörde hat die genaue Angabe der Räumlichkeiten, wo der Antragsteller den Besuch durch eine besondere Wahlbehörde erwartet, zu enthalten.

Nationalratswahl 2017

Ergebnisse Nationalratswahl 2017 Pölstal