Soziales & Jugend
€ 150,00
Allen Studierenden bis zum Erreichen des 30. Lebensjahres wird pro Semester ein Mobilitätszuschuss in der Höhe von € 150,00 ausbezahlt. Die genauen Voraussetzungen sind am Formular zu finden.
Geburt eines Kindes
€ 100,00
Kein Antrag nötig, diese Förderung wird in Form von Pöls Talern beim Baby Treff der Marktgemeinde Pölstal überreicht
€ 77,00 (=20m³)
ab dem zweiten Kind und für jedes weitere Kind Rückersatz von € 77,- (=20m³) bis zum vollendeten 17. Lebensjahr (Beantragung zwischen Oktober und 31. Dezember des laufenden Jahres)
€ 3,00/km
Tagespendler ab 5 km, die mindestens 3x pro Woche pendeln. Für die Förderung wird die einfache Wegstrecke herangezogen. (Beantragung ist rückwirkend, nur für das vergangene Jahr möglich)
€ 100,00
Wochenpendler (Beantragung ist rückwirkend nur für da vergangene Jahr möglich)
€ 100,00
Absolvierung des Fahrsicherheitstrainings im Zuge der PKW- Mehrphasentrainings (bis zum 24. Lebensjahr)
€ 50,00
Zulage wird in Form von Pölstalern ausbezahlt.