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Informationen zur Meldung einer Unwetterkatastrophe (Privatschadensnachweis)

Was ist der Katastrophenfond?
  • Der Katastrophenfond wurde eingerichtet, um nach Naturkatastrophen rasch finanzielle Hilfe leisten zu können.
  • Beihilfen zur Schadensbehebung im Vermögen natürlicher und juristischer Personen können nach Antragstellung vergeben werden.
Welche Voraussetzungen müssen zur Antragstellung erfüllt sein?
  • Um finanzielle Hilfe aus dem Katastrophenfond zu erhalten müssen an Ihrem Eigentum Unwetterschäden von über €1.000 aufgetreten sein.
Wo kann man einen Antrag stellen?
Was benötigen wir von Ihnen bei der Antragstellung?
    • Schadensdatum
    • Betriebsnummer
    • WICHTIG: GSt.-Nr. der betroffenen Grundstücke
    • Bankverbindung
    • Kurzbeschreibung des Schadens

Allgemeines:

Erklärung der Schadensarten:

  • 01: Schäden an Gebäuden, baulichen Anlagen, Inventar
  • 02: Schäden an Ernte, Flur, Vieh
  • 03: Schäden an Wald, Waldbodenverlust
  • 04: Schäden an privaten Grundstücken und Gebäuden, die durch Erdrutsch entstanden sind und durch Tiefendrainagen und Sicherungen an Gebäudefundamenten behoben werden müssen
  • 05: Schäden an privaten Straßen, privaten Brücken
  • 06: Schäden an privaten Forststraßen, privaten Forstbrücken

Fristen bei der Meldung eines Schadens nach Schadensart:

  • 01: innerhalb von 2 Monaten ab Eintritt des Schadens
  • 02: innerhalb von 6 Monaten ab Eintritt des Schadens
  • 03: innerhalb von 6 Monaten ab Eintritt des Schadens
  • 04: innerhalb von 6 Monaten ab Eintritt des Schadens
  • 05: innerhalb von 6 Monaten ab Eintritt des Schadens
  • 06: innerhalb von 6 Monaten ab Eintritt des Schadens
    • WICHTIG: Förderungen bei Schäden an Wald, bei Waldbodenverlust, bei Schäden an privaten Forststraßen oder -brücken sind De-minimis-Beihilfen: Die Gesamtsumme der einem/r Antragsteller/in gewährten Förderungen, inklusive jener aus dem Katastrophenfonds, darf den Betrag von 200.000 EUR brutto im laufendem Steuerjahr und in den vorangegangenen zwei Steuerjahren nicht übersteigen.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Privatschadensausweis – Land Steiermark

Richtlinie für die Abwicklung des Entschädigungsverfahrens nach Katastrophenschäden

Ablaufplan bei einem Schaden