Was ist der Katastrophenfond?
- Der Katastrophenfond wurde eingerichtet, um nach Naturkatastrophen rasch finanzielle Hilfe leisten zu können.
- Beihilfen zur Schadensbehebung im Vermögen natürlicher und juristischer Personen können nach Antragstellung vergeben werden.
Welche Voraussetzungen müssen zur Antragstellung erfüllt sein?
- Um finanzielle Hilfe aus dem Katastrophenfond zu erhalten müssen an Ihrem Eigentum Unwetterschäden von über €1.000 aufgetreten sein.
Wo kann man einen Antrag stellen?
- selber online: Privatschadensausweis oder
- Im Bürgerservice im Gemeindeamt
Was benötigen wir von Ihnen bei der Antragstellung?
- Schadensdatum
- Betriebsnummer
- WICHTIG: GSt.-Nr. der betroffenen Grundstücke
- Bankverbindung
- Kurzbeschreibung des Schadens
Allgemeines:
Erklärung der Schadensarten:
- 01: Schäden an Gebäuden, baulichen Anlagen, Inventar
- 02: Schäden an Ernte, Flur, Vieh
- 03: Schäden an Wald, Waldbodenverlust
- 04: Schäden an privaten Grundstücken und Gebäuden, die durch Erdrutsch entstanden sind und durch Tiefendrainagen und Sicherungen an Gebäudefundamenten behoben werden müssen
- 05: Schäden an privaten Straßen, privaten Brücken
- 06: Schäden an privaten Forststraßen, privaten Forstbrücken
Fristen bei der Meldung eines Schadens nach Schadensart:
- 01: innerhalb von 2 Monaten ab Eintritt des Schadens
- 02: innerhalb von 6 Monaten ab Eintritt des Schadens
- 03: innerhalb von 6 Monaten ab Eintritt des Schadens
- 04: innerhalb von 6 Monaten ab Eintritt des Schadens
- 05: innerhalb von 6 Monaten ab Eintritt des Schadens
- 06: innerhalb von 6 Monaten ab Eintritt des Schadens
- WICHTIG: Förderungen bei Schäden an Wald, bei Waldbodenverlust, bei Schäden an privaten Forststraßen oder -brücken sind De-minimis-Beihilfen: Die Gesamtsumme der einem/r Antragsteller/in gewährten Förderungen, inklusive jener aus dem Katastrophenfonds, darf den Betrag von 200.000 EUR brutto im laufendem Steuerjahr und in den vorangegangenen zwei Steuerjahren nicht übersteigen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Privatschadensausweis – Land Steiermark
Richtlinie für die Abwicklung des Entschädigungsverfahrens nach Katastrophenschäden