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Förderungen

Förderungen der Marktgemeinde Pölstal die der Gemeinderat beschlossen hat:

FörderungsartBetragVoraussetzungen
Mobilitätszuschuss
für Studierende
150€Allen Studierenden bis zum erreichen des 30. Lebensjahres wird pro Semester ein Mobilitätszuschuss in der Höhe von 150€ ausbezahlt. Die genauen Voraussetzungen sind am Formular zu finden.
Geburt eines Kindes40€Kein Antrag notwendig! Förderung wird in Form von Gutscheinen ausbezahlt. Diese Gutscheine können bei den örtlichen Gewerbebetrieben und Selbst-vermarktungsbetrieben in der Marktgemeinde Pölstal eingelöst werden.
Kinderförderung Kanalbenützung20m³Ab dem 2. Kind und für jedes weitere Kind Rückersatz von € 77,00 (= 20 m³) bis zum vollendeten 17. Lebensjahr, (Beantragung zwischen Oktober und 31.Dezember des laufenden Jahres bei der Marktgemeinde).
Schulstartgeld100€Schulstartgeld für den erstmaligen Besuch der ersten Klasse Volksschule in der Marktgemeinde Pölstal. (Antrag über Volksschule bei Schulbeginn)
Pendlerbeihilfe3€/kmTagespendler ab 5 km, die mindestens 3x pro Woche pendeln. Für die Förderung wird die einfache Wegstrecke herangezogen. (Beantragung ist rückwirkend nur für das vergangene Vorjahr möglich)
Pendlerbeihilfe100€Wochenpendler (Beantragung ist rückwirkend nur für das vergangene Vorjahr möglich)
Weihnachtsgabe Ausgleichszulagen
Bezieher/Innen
50€Zulage wird in Form von Gutscheinen ausbezahlt. Diese Gutscheine können bei den örtlichen Gewerbebetrieben und Selbst-vermarktungsbetrieben in der Marktgemeinde Pölstal eingelöst werden. (Ausgleichszulagenbescheid).
Fahrsicherheits-Kurs100€Absolvierung des Fahrsicherheitstrainings im Zuge der PKW-Mehrphasenausbildung (bis zum 24. Lebensjahr)
Teuerungs-Ausgleich100€Einmaliger Zuschuss für einkommensschwache Haushalte. Die Auszahlung erfolgt in Form von „Pöls-Talern“ nach Überprüfung des Antrages lt. Richtlinien.
FörderungsartBetragVoraussetzungen
Schulveranstaltungen und ECDL (Computerführerschein) bis zur 9. Schulstufe35€Schulveranstaltungen und Exkursionen ab 2 Tagen und Absolvierung des ECDL (Vorlage einer Bestätigung der jeweiligen Schule)
Lehrlingsförderung für ortsansässige Betriebe200€je absolviertem Berufsschuljahr (kein Antrag notwendig)!
FörderungsartBetragVoraussetzungen
Solaranlage30€/m2 (max. 500€)Bauliches Ansuchen und Bestätigung der ausführenden Firma müssen beim Marktgemeindeamt vorliegen.
Photovoltaik100€/kWp (max. 500€)Bauliches Ansuchen und Bestätigung der ausführenden Firma müssen beim Marktgemeindeamt vorliegen.
Zentralheizungsanlagen mit Hackgut, Pellets, Stückholz350€Förderung nur bei Gewährung der Landesförderung. Bauliches Ansuchen und Bestätigung der ausführenden Firma müssen der Marktgemeinde vorliegen.
Wohnbauförderung50% der BauabgabeAuszahlung nach Baufertigstellung/Benützungsbewilligung automatisch ohne Antrag.
FörderungsartBetragVoraussetzungen
Besamungszuschuss20€/Tier/JahrAlle weiblichen Rinder ab 16 Monate, Vorlage einer AMA Tierliste und De-Minimis-Antrag zwischen 1.1. und 31.1. (Fallfrist)!
Hochdruckgüllefässer, Bergtransporter mit Miststreuer/Güllefass15€/MR-StundeSpäteste Beantragung 31.1. des Folgejahres.
Gülle- Verschlauchung0,50€/m3Späteste Beantragung 31.1. des Folgejahres mit bezahlter Rechnung.
Hofübernahme750€Antragstellung spätestens ein Jahr nach Hofübernahme, mit Vorlage Mehrfachantrag AMA, lautend auf den neuen Besitzer.
Wegförderung40%40% sämtlicher Leistung mit bezahlter Firmenrechnung, kein Asphalt, für öffentliche Interessentenwege und Hofzufahrten mit Hauptwohnsitz (nur bei Gräderaktion).